Als Überstunden bezeichnet man die Überschreitung der für das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers geltende regelmäßige Arbeitszeit, die sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben kann.
Der Arbeitgeber ist jedoch nicht ohne weiteres berechtigt, Überstunden gegenüber dem Arbeitnehmer anzuordnen. Nur für den Fall, dass eine Regelung über die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag enthalten sind, darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen ... zum Weiterlesen bitte hier klicken
Lohn- und Gehaltspfändung - Wer trägt die Kosten und können Pfändungen ein Kündigungsgrund sein?
Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
Wird das Arbeitseinkommen von einem Gläubiger des Arbeitnehmers gepfändet, so treten neben der häufig empfundenen Blamage des Arbeitnehmers weitere Probleme auf.
Es stellt sich nämlich meist die Frage, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Arbeitgebers, die durch die Bearbeitung der Entgeltpfändung entstehen, aufzukommen hat. In der Vergangenheit wurde die Ansicht vertreten, dass die Bearbeitungskosten von dem Arbeitnehmer zu tragen sind, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abgeschlossen wurde... zum Weiterlesen bitte hier klicken.
Verlängerung der Probezeit
Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
Bei Einstellung eines neuen Arbeitnehmers können weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer erkennen, ob dieser für den angebotenen Arbeitsplatz geeignet ist. Die Vereinbarung einer Probezeit dient somit für beide Seiten zur Erprobung, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich ist.
Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein. Üblicher ist jedoch die Vereinbarung einer vorgeschalteten Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsvertrag ... zum Weiterlesen bitte hier klicken.
Abmahnung- Wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren?
Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
Der Erhalt einer Abmahnung ist für den Arbeitnehmer regelmäßig eine Schreckensnachricht. Schließlich genügt meist eine einzige Abmahnung, um im Wiederholungsfall eine Kündigung zu rechtfertigen.
Da der Arbeitnehmer mit der Abmahnung demzufolge seinen Arbeitsplatz gefährdet sieht, stellt sich für ihn die Frage, wie er auf die Abmahnung reagieren soll und ob er sich dagegen wehren kann ... zum Weiterlesen bitte hier klicken.
Abwicklungsverträge und die Risiken für den Arbeitnehmer
Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
Entschließt sich der Arbeitgeber zur Kündigung eines Arbeitnehmers, so bietet er diesem zur Verhinderung eines Arbeitsgerichtsprozesses häufig den Abschluss eines Abwicklungsvertrages an. Unter diesem versteht man die nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitgebers getroffene vertragliche Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die Kündigung unter Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu akzeptieren. Im Gegenzug bietet der Arbeitgeber in vielen Fällen für den Verlust des Arbeitsplatzes die Zahlung einer Abfindung an ... zum Weiterlesen bitte hier klicken.
Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen bei Änderung der Arbeitsbedingungen
Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
In der heutigen Arbeitswelt gehört der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zum täglichen Geschäft. Damit der Arbeitgeber jedoch tatsächlich einen wirksamen befristeten Arbeitsvertrag abschließt und nicht versehentlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingeht, muss er bestimmte Voraussetzungen einhalten, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt sind. ... zum Weiterlesen bitte hier klicken.
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags mit älteren Arbeitnehmern nicht länger uneingeschränkt möglich
Rechtsanwältin Dr. jur. Marlene Schmidt, Frankfurt am Main
Wird ein Arbeitsvertrag nur für einen befristeten Zeitraum geschlossen, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Einer Kündigung bedarf es dann nicht. Ob eine solche sozial gerechtfertigt wäre, spielt keine Rolle. Denn die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes finden nur dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet wird ... zum Weiterlesen bitte hier klicken.
Arbeitsgericht Berlin wendet europäisches Verbot der Diskriminierung wegen der Behinderung (nicht: Schwerbehinderung) unmittelbar an und spricht eine Entschädigung in Höhe von sechs Bruttomonatsverdiensten zu
Rechtsanwältin Dr. jur. Marlene Schmidt, Frankfurt am Main
Im Jahr 2000 hat der europäische Gesetzgeber zwei Richtlinien verabschiedet, die Diskriminierungen wegen "Rasse" und ethnischer Herkunft (Richtlinie 2000/43/EG), Religion und Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung und wegen einer Behinderung (Richtlinie 2000/78/EG) untersagen ... zum Weiterlesen bitte hier klicken.