02.04.2014

Bevollmächtigung bei Handelsregisteranmeldung

Änderungen im Handelsregister können durch Erteilung einer Vollmacht auch durch beauftragte Personen, nicht nur durch die eingetragenen Vertretungsorgane einer Gesellschaft durchgeführt werden. Die Vollmacht muss durch einen Notar beglaubigt werden und die Erteilung einer Vollmacht hierbei ist durchaus nicht unüblich.

Allerdings ist beim Ausstellen der Vollmacht auf die genauen Umstände bei der Handelsregisteranmeldung zu achten. So berichtet der Haufe Verlag von einem Fall, bei dem der einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH zwei anderen Personen eine Vollmacht zur Sitzverlegung der GmbH ausstellte. Als nun nur einer der Bevollmächtigten die Sitzverlegung unterschrieb, wies das Register die Anmeldung zurück. Zu Recht, so urteilte das OLG Düsseldorf. Auch dessen Auffassung zufolge handelte es sich bei der erteilten Vollmacht nicht um eine Vollmacht zur Einzelvertretung. Die Sitzverlegung müsse folglich von beiden Bevollmächtigen unterschrieben werden.

Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/bevollmaechtigung-bei-handelsregisteranmeldungen_210_226992.html 

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