09.07.2015

Grundsätzliche Informationen zur Handelsregistereintragung

Das Handelsregister wird bei den Amtsgerichten geführt und dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr. Im Handelsregister werden alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Gesellschaften und Kaufleuten vollständig und zuverlässig nachgewiesen. Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft (GbR) müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden.

Um die Formalien bei der Handelsregistereintragung kümmern wir uns gerne als Notar in Frankfurt für Sie und Ihr Unternehmen. Was genau wird jedoch im Handelsregister registriert und welche Funktionen erfüllt es?

Ausführlich stellt die Industrie und Handelskammer Frankfurt am Main das Thema Handelsregistereintrag auf Ihrer Website vor:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/handelsregister/index.html

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