13.02.2014

Vorsorgevollmachten: Keine Frage des Alters

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch frühzeitig regeln, welche Vertrauenspersonen stellvertretend juristisch relevante Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst aufgrund von Krankheit, Alter oder z.B. als Folge eines Unfalls nicht mehr handeln kann. In einer sowieso bereits schwierigen Situation kann eine Vorsorgevollmacht dann Vieles erleichtern. Das Einrichten einer Vorsorgevollmacht ist daher nicht nur im Alter ratsam.

Die Bundesnotarkammer rät: Jedes junge Paar sollte spätestens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten. Denn ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht werden Änderungen am Darlehensvertrag bei der Bank oder gar der Verkauf der Immobilie schwierig, wenn einem Partner etwas zustößt.

Damit eine Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch aufgefunden wird, kann sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Für fachliche Beratung bei der Ausgestaltung und für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten stehen die Notare vor Ort zur Verfügung.

Neben der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht gibt es auch die Möglichkeit eine privatschriftliche Vollmacht ohne Beteiligung eines Notars anzufertigen. Hier fehlt allerdings in vielen Fällen die Rechtsicherheit. So reicht eine privatschriftliche Vollmacht zum Beispiel nicht aus, um eine Immobilie zu verkaufen oder eine für die Bank noch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen.

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