14.07.2016

Gerade Alleinstehende sollten frühzeitig die Erbfolge regeln

Die Zahl der Alleinstehenden in Deutschland steigt und viele Menschen bleiben unverheiratet und kinderlos. Gerade Alleinstehende sollten sich um ihren Nachlass jedoch frühzeitig Gedanken machen und entsprechende Vorsorge treffen. Denn es stellt sich natürlich die Frage, wer erbt in diesem Fall und wer kümmert sich um den Nachlass?

Antworten auf diese Frage gibt eine Meldung auf der Website der Bundesnotarkammer und zeigt auf, welche Konsequenzen der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bei Alleinstehenden ohne Ehepartner und Kinder haben kann, bis dahin, dass das Erbe an den Staat fällt.

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland unterscheidet nach Verwandtschaftsgraden, in deren Reihenfolge der Erblasser beerbt wird. Stirbt eine alleinstehende Person ohne ein wirksames Testament zu hinterlassen, tritt diese gesetzliche Erbfolge in Kraft und nicht selten erben dann entfernte Verwandte, die der Erblasser nicht einmal persönlich gekannt hat, während zum Beispiel enge Freunde und Lebensgefährten nicht berücksichtigt werden.

Sollten keine noch lebenden Verwandten des Erblassers existieren oder ermittelt werden können, kommt es zu einer Erbfolge, die von vielen Menschen nicht gewünscht wird: „Bei Todesfällen ohne Verwandte des Erblassers als gesetzliche Erben tritt der Staat als Erbe ein“, erklärt Lisa Sönnichsen, Geschäftsführerin der Hamburgischen Notarkammer. Erbe ist dann das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Um selbstbestimmt zu entscheiden, wer Erbe wird, biete es sich daher an, mit Hilfe eines Notars frühzeitig ein Testament zu verfassen. Denn viele Menschen würden die Möglichkeiten gar nicht kennen, die ihnen in Bezug auf ihren Nachlass zustehen.

So ist es in Deutschland möglich, neben natürlichen Personen, wie beispielsweise Freunde oder Nachbarn, auch juristische Personen als Erben einzusetzen. Wer es wünscht, kann seinen Nachlass also auch einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung zukommen lassen.

Den ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter:
https://www.bnotk.de/9:1105/Pressemitteilungen/2016/pm_quartalskammern_16_04.html

Gerne berät Sie natürlich auch Notarin Bettina Schmidt in Frankfurt zur Testament-Gestaltung und in Fragen des Nachlasses.

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