08.08.2014

Wichtige Informationen für Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung

Kündigung erhalten und nun? Viele Arbeitnehmer sind überrumpelt, wenn sie eine Kündigung erhalten und wissen erst einmal gar nicht, wie sie sich verhalten sollen. Möchten Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, ist es zuerst einmal wichtig schnell zu reagieren und den Rat eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltes einzuholen. Denn wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll, muss diese innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht vorliegen.

Gerade wenn die Kündigung überraschend erfolgt, werden Ihnen oftmals vom Arbeitnehmer neben dem Kündigungsschreiben noch weitere Vereinbarungen vorgelegt, wie beispielsweise ein Aufhebungsvertrag oder das Angebot einer Abfindung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist und ob Sie die Kündigung akzeptieren möchten, unterschreiben Sie hier nicht voreilig. Denn Ihre Unterschrift, z.B. auf einem Aufhebungsvertrag kann eine spätere Kündigungsschutzklage unmöglich machen.

Worauf Sie im Falle einer Kündigung achten sollten, erklärt Sonja Reiff, Rechtsanwältin mit SchwerpunktArbeitsrecht in unserer Kanzlei, ausführlicher in einem neuen Artikel auf Ihrem Blog zum Arbeitsrecht:

Die Kündigung im Arbeitsrecht