17.09.2015

Arbeitsrecht: Wann müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?

Die Deutschen sind nicht nur im Fußball spitze, auch bei den geleisteten Überstunden zählen sie zu den Spitzenreitern in Europa. Zwei Stunden und 36 Minuten arbeitet ein Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich pro Woche länger, als er eigentlich muss. Dies weist ein aktueller Artikel zum Thema im Haufe-Personalportal aus und stellt gleichzeitig die Frage, wann und ob im Sinne des Arbeitsrechts ein Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist Überstunden zu leisten.

Denn grundsätzlich gilt: Keine einseitige Weisung von Überstunden. Nach geltendem Arbeitsrecht können Arbeitgeber nicht ohne weiteres „von oben herab“ Überstunden anordnen. Ausnahmen gelten nur in Notfällen wie existenzbedrohenden Situationen und Katastrophen, wobei diese jedoch selten sind.

In der Regel bedarf es also einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der sich die beiden Parteien über das Leisten von Überstunden einigen. Diese kann im Einzelfall sowohl mündlich bzw. als stillschweigende Übereinkunft erfolgen als auch von vornherein im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Wichtig ist: Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag müssen eine Angabe zur Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Überstunden enthalten, damit der Arbeitnehmer weiß, was auf ihn zukommen kann. Ansonsten sind sie unwirksam.

Bestehen in einem Betrieb Betriebsvereinbarungen und Tarif-Verträge, können auch diese Angaben zu Überstunden enthalten in den geregelt wird, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf und wie viele Überstunden geleistet werden dürfen. Von der Pflicht zur Leistung der Überstunden ist die Frage nach der Vergütung der Überstunden zu unterscheiden, welche ebenfalls im Vornherein klar definiert sein sollte.

Den gesamten Artikel finden Sie hier:
Wann Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen

Tag-It: Arbeitsrecht, Überstunden, Verpflichtung, Entgelt, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung