24.05.2016

Reform für Leiharbeit und Werkverträge

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ein vielzitiertes Kredo, indes die Praxis sieht oft anders aus. Besonders in den Bereichen Leiharbeit und Werkverträgen zeigt sich dies deutlich. Eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist lange gefordert. Anfang Mai hat sich die Regierungskoalition nun geeinigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Für Zeit- oder Leiharbeiter soll künftig eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. Ferner ist geplant, dass ab dem 10. Monat der gleiche Lohn wie für die Stammbelegschaft zu zahlen ist.

Ob dies nun der große Wurf ist und hunderttausende betroffener Arbeitnehmer auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen können, ist umstritten. Vor allem Arbeitnehmervertretern greift die Reform zu kurz.

In einem Interview mit der Ökonomin Elke Jahn hat sich die ZEIT Online ausführlicher mit den Vor- und Nachteilen der Gesetzesnovelle für Zeit- bzw. Leiharbeit und Werkverträge auseinandergesetzt. Das Interview können Sie hier einsehen.

Tag-It: Wirtschaftsrecht, Unternehmen, Personal, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Leiharbeit, Zeitarbeit, Tarifrecht, Werkverträge, Gesetzesreform, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, equal pay