Gesellschafts- /Wirtschaftsrecht - GmbH: Unwirksamer Gesellschafterbeschluss bei fehlender Feststellung durch Versammlungsleiter

Im Gesellschaftsrecht ist eine Einhaltung der Formalien von besonderer Wichtigkeit.

 

Das zeigte sich in einem Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter dort entschieden, dass ein Gesellschafter durch Erhebung einer Feststellungsklage klären könne, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst worden sei, wenn das Ergebnis der Abstimmung in der GmbH-Gesellschafterversammlung nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt wurde. Dieser ganze Rechtsstreit hätte bei Beachtung der vorgesehenen Formalien vermieden werden können (BGH, II ZR 169/07).

 

Quelle: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG