01.07.2015

Der Immobilienkauf bei Inanspruchnahme einer Finanzierung durch die Bank

von Bettina Schmidt, Notarin

In der Regel benötigt der Käufer einer Immobilie eine Finanzierung bei seiner Bank. Damit die Finanzierung reibungslos klappt, sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:

Da der Käufer im Grundbuch des Kaufobjektes ohne Erlaubnis des Verkäufers vor Eigentumsumschreibung keine Grundschuld bestellen darf und kann, sollte er sich die Erlaubnis im Kaufvertrag anhand einer Vollmacht durch den Verkäufer einräumen lassen. Ihr Notar wird die Finanzierungsvollmacht in den Kaufvertrag einfügen, wenn Sie ihn von der Finanzierung in Kenntnis setzen.

Auf diese Weise können Sie auch einige Zeit nach der Beurkundung des Kaufvertrages ohne Erscheinen des Verkäufers in seinem und in Ihrem Namen die Grundschuld (Grundpfandrecht) bestellen.

Die Finanzierung sollte allerdings schon vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank nämlich rechtzeitig besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen.

Am Bequemsten ist es, wenn das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet wird, dann muss kein zweiter Termin beim Notar beurkundet werden.

Das ist allerdings nur möglich, wenn die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt ist und Ihre Bank die dazu benötigten Formulare dem Notar rechtzeitig übersendet hat. Sie sollten das mit Ihrer Bank rechtzeitig besprechen und in die Wege leiten.

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